Brennpunkt Graffiti

So liebe Leute, die schönen Termine sind unsererseits absolviert. Mit kleinen Schritten wollten wir dieses Jahr wieder anfangen den Kulturraum der so genannten Impulsregion (Erfurt-Weimar-Jena) mit zu gestalten. Gemeinsam mit dem ‘4-elements-club‘ am Skatepark in Weimar Nord und mit ‘jenagraffiti.com‘ am Kassablanca im Herzen Jenas glauben wir das diese kleinen Schritte durchaus erfolgreich verliefen. 

Weimar-laesstFragen

Doch nun möchte ich alle Aufmerksamkeit auf die Zukunft richten. Im Zuge des europäischen Städtewettbewerbs ‘Entente Florale’, in Weimar mit dem netten Untertitel ‘Bunt für Europa’, und der üblichen Schlammschlacht des Landtagswahlkampfs fand in Weimar ein Punkt besondere Thematisierung – Graffiti. Weimar, als eine Stadt die sich ‘Weltoffenheit, kulturelle Vielfalt und Toleranz’ auf die Fahnen schreibt diskutiert nun Möglichkeiten von Repressionen. Das schließt sich sicher noch nicht gegenseitig aus, doch was mir immer wieder besonders auffällt ist die außergewöhnliche Eindimensionalität die in den Wortmeldungen der einzelnen Parteivertreter so Gang und Gebe ist. Wenn Graffiti legal angebracht werden ist es nämlich Kunst, im Falle von illegalen Anbringungen ist es ohne Frage einfach nur Sachbeschädigung bzw. ‘Beschmutzung’. An dieser Stelle nur ein Beispiel was diesem Schwarz-Weiß-Denken widerspricht, hier. Das Politiker nicht unbedingt die qualifiziertesten Kunsttheoretiker sein müssen versteht sich sicherlich von selbst. Doch was zeichnet Kunst denn eigentlich als solche aus? Auch an dieser Stelle vorerst nur ein Meinungsbeispiel: “Kunst muss grausam sein, muss Chaos in die Ordnung bringen, um so zu zeigen, wie chaotisch die Ordnung in Wahrheit ist.” (Adorno)

So und nun als letzten Diskussionsanreiz in diesem Artikel…

6 Comments

  1. Thomas Liffert
    Posted August 31, 2009 at 4:25 pm | Permalink

    Es handelt sich bei der unautorisierten Bemalung von Eigentum freilich um Sachbeschädigung, wenn der Eigentümer die Bemalung ausdrücklich nicht wünscht.
    Und der Graffiteur, welcher, indem er ungefragt bemalt, auf evtl. beim Eigentümer vorhandene Wünsche scheisst, verletzt damit wissentlich das Recht des Eigentümers auf
    Nichtantastung seines Besitzes durch dritte. Und damit liegt sozusagen Inkaufnahme von Sachbeschädigung vor.
    Natürlich kann die Bemalung dem Eigentümer gefallen insbes wenn sie gut ist. Und dann ist es ihm ja freigestellt, ob er Anzeige erstattet. Aber in diesem Fall liegt kein Gegenbeispiel vor. Eine Verletzung des Eigentumsrechtes liegt in jedem Fall vor indem ungefragt das Eigentum anderer modifiziert wird – auch wenn es das Eigentum objektiv aufwertet (weil es gute Kunst ist), so besteht die Möglichkeit des Nicht-Konformgehens seitens des Eigentümers. Sein schlechter Geschmack muss respektiert werden, da er Eigentümer ist. Alles andere wäre eine Aufweichung des Eigentumsbegriffs – und damit dürfte niemand einverstanden sein, oder? Hier scheiden sich wohl die Geister…

  2. lukas
    Posted August 31, 2009 at 6:29 pm | Permalink

    Allerdings. Hier scheiden sich die Geister. Schließlich handelt es sich im Regelfall um den so genannten ‘Öffentlichen Raum’. Also einem Raum der alle die betrifft, die in ihm leben (müssen). Privates Eigentum heißt in Weimar ja oft auch, Eigentum von Menschen die nicht einmal in Weimar leben.

  3. thomas lindberg
    Posted August 31, 2009 at 11:43 pm | Permalink

    mal abgesehen von den problemen des Eigentumsbegriffs (der in Deutschland sogar grundgesetzlich “aufgeweicht” ist, “eigentum verpflichtet” schließlich auch…), stört mich ja was ganz anderes an dem video:
    30.000€ pro Jahr “Schaden” durch Graffiti? das soll ein Problem sein? Das sind je nach betrachtungsweise jeweils 50 cent pro Jahr für jeden einwohner oder nichtmal ein cent pro Jahr und Tourist.
    Warum fordert der lustige Mann vom Weimarwerk dewegen gleich noch mehr Polizeipräsenz? Und nicht etwa wg. organisierter Kriminalität?
    Achja, die Motorräder fahren meist nachts und dann läuft keine Entente-Jury durch die Stadt…

  4. bandit
    Posted September 1, 2009 at 9:50 am | Permalink

    na, dann!

    einmal die 30k die zur beseitigung “gebraucht werden”, investieren um anständige konzepte malen zu lassen und schon wird auch der her von der cdu relaxter..

    stumpfsinnige frührentner..

  5. Crime is King!
    Posted September 2, 2009 at 1:31 am | Permalink

    Hmm alle legalen malflächen zu,k,dann wird noch mehr gebombt!!!!!!!!!!

  6. Posted October 30, 2009 at 5:50 pm | Permalink

    Ja lieber luc das sind alles Details welche an der Tatsache dass die Eigentümer das Recht auf ihrer Seite haben nicht antastet. Die auf philosophischer Ebene alles entscheidende Frage ist, ob sie das Recht hier zu Recht auf ihrer Seite haben…Wenn nämlich nicht, dann ist das Bemalen gerechtfertigt durch ein höheres Recht ect. Aber woher Du ein höheres Recht ableiten willst, das seh ich nicht. Illustration für das was ich meine ist Fahnenflucht im III Reich: Klarer Rechtsbruch aber durch höheres Recht gedeckt…

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